Das KiTa-Qualitätsgesetz – Für gute Kinderbetreuung bundesweit
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Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Länder entscheiden, in welche Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent der Mittel in die sieben vorrangigen Handlungsfelder fließen, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Diese Handlungsfelder sind:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
- Starke Leitung
- Sprachliche Bildung
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Stärkung der Kindertagespflege
Auch neue Maßnahmen ab 2023 dürfen nur in diesen Handlungsfeldern ergriffen werden. Die konkreten Maßnahmen legen die Länder in individuellen Verträgen mit dem Bund fest.
Der nächste Schritt für mehr Chancengerechtigkeit wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein. Dazu erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge. Die Arbeitsgruppe tauscht sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis aus.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Elementarbildungswesen allgemein Rechtliche Grundlagen
- Elementarbildung Qualitätsentwicklung/-sicherung
Schlagwörter
Deutschland, Gesetz, Kindertagesbetreuung, Qualität, Qualitätsentwicklung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 14.08.2023 |