Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
"Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. ... Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch mehr als 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden."
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Elementarbildungswesen allgemein Rechtliche Grundlagen
- Elementarbildung Formen der Kindertagesbetreuung Hort
- Schule Grundschule
Schlagwörter
Deutschland, Ganztagsbetreuung, Ganztagsschule, Gesetz, Grundschulalter, Hort, Kind, Rechtsanspruch,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 13.09.2021 |