Dis-/Abilities – Nicht-/Behinderung und Medien im Kontext der Digitalisierung
Die Entwicklung von technischen Hilfsmitteln und ihre Nutzung durch Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges, aber bislang nur punktuell bearbeitetes Feld für die deutschsprachige Medienwissenschaft. Es bietet die Möglichkeit, das Verhältnis von divers fähigen Körpern, Sinneserfahrungen sowie Technologien zu analysieren und dabei Begriffe wie Assistenz, mediale Teilhabe und Kooperation kritisch zu reflektieren. Das Netzwerk hat das Ziel, dieses komplexe Zusammenspiel von Nicht-/Behinderung und digitalen Medien zu kartieren und das Forschungsfeld mit innovativen Analyseansätzen zu bereichern. Über Ansätze der Disability Studies hinausgehend wird die grundlegende Frage aufgeworfen, wie in spezifischen Konstellationen vielfältige Verbindungen von Körper und Technik hergestellt werden. Die Forschungsarbeit der Mitglieder wird eine Vielschichtigkeit von agencies (Handlungsinitiativen) befragen, die sich nicht nur aus menschlichen Körpern, sondern auch aus technischen Apparaten, Prothesen, Algorithmen usw. zusammensetzen. So werden Dis-/Abilities als behindernde und ermöglichende Praktiken zwischen Körpern und Technologien – insbesondere hinsichtlich der Rolle digitaler Vermittlungsinstanzen – ausgelotet.
Fach, Sachgebiet
-
Hochschule
Sprach-, Geistes- und Kulturwissenschaften
Medien- und Kommunikationswissenschaften
Medienwissenschaften, Multimedia
Schlagwörter
Assistenz, Barrierefreiheit, Behinderter, Behinderung, Digitale Medien, Digitalisierung, Forschungsprojekt, Hilfsmittel, Inklusion, Interdisziplinarität, Körper (Biol), Medienwissenschaft, Mensch-Maschine-Beziehung, Mensch-Maschine-Kommunikation, Netzwerk, Partizipation, Technologie,
Bildungsbereich | Forschung / Wissenschaft |
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Ressourcenkategorie | Projekt |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Wissenschaftliches Netzwerk, gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Sprecher: Robert Stock, Universität Konstanz |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zuletzt geändert am | 18.03.2021 |