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Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2020)

h t t p s : / / w w w . k m k . o r g / f i l e a d m i n / D a t e i e n / v e r o e f f e n t l i c h u n g e n _ b e s c h l u e s s e / 2 0 2 0 / 2 0 2 0 _ 1 0 _ 1 5 - L a e n d e r v e r e i n b a r u n g . p d fExterner Link

Die KMK hat bei ihrer 371. Plenarsitzung am 15.10.2020 eine Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen beschlossen. Beschrieben werden in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrerbildung. Teil der Vereinbarung ist die Einrichtung einer "Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz". Aufgabe dieser Einrichtung ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen.
Die Ländervereinbarung tritt an die Stelle des "Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens" (sog. Hamburger Abkommen) vom 28.Oktober 1964 i. d. F. vom 14. Oktober 1971.

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Thematischer Kontext

  1. Schulpolitik

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