Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 01.03.2020
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Das ab 01.03.2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Es gibt eine Übersicht über die Maßnahmen und einen Verweis auf den Gesetzentwurf.
Dokument von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fach, Sachgebiet
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Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung
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Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungsrecht
Schlagwörter
Ausland, Deutschland, Berufsbildung, Gesetz, Migrationspolitik,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS; info@bmas.bund.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmas.de |
Zusatzinformation |
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/fachraefteeinwanderungsgesetz-kabinettsfassung.pdf;jsessionid=BED74DFF84BBEA7E5557122393E8D182.2_cid295?__blob=publicationFile&v=7 |
Zuletzt geändert am | 21.02.2023 |