Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
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Zum 1. März 2020 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das Nicht-EU-Staatsbürger*innen die Arbeitssuche und den Abschluss von Arbeitsverträgen erleichtern soll – damit soll einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften begegnet werden. Das Gesetz richtet sich an Personen mit beruflichen und akademischen Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden und in Deutschland anerkannt sind. Neu ist unter anderem die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in Deutschland zwecks Arbeitssuche zu verbringen. Auch die Vorrangprüfung entfällt, wonach freie Stellen zunächst mit deutschen bzw. aus der EU stammenden Fachkräften besetzt werden sollten.
Dokument von: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Anerkennung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsmarkt, Hochschulabschluss,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Federal Ministry for Economic Affairs, Energy and Climate, Division for Social Media, Public Relations |
Sprache | Deutsch; Englisch; Französisch; Spanisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Zuletzt geändert am | 21.12.2022 |