Beitragsfreiheit für Kita-Kinder ab 3 Jahren in Bremen
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Ab dem 1. August 2019 bezahlen in Bremen Eltern für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Kita-Beiträge mehr. Auch Eltern, die Ihre Kinder in Elternvereinen oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen, werden mit der Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes bis zu dessen Schuleintritt von Beiträgen befreit. Beitragspflichtig bleiben: die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren, die Mittagsverpflegung sowie die Hortbetreuung. Für Fragen zum Thema Beitragsfestsetzung steht der Kita-Beitragsservice zur Verfügung.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bremen, Beitragszahlung, Gebührenfreiheit, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Kosten, Kindertagespflege, Beitragsfreiheit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kita-Beitragsservice, Bremen; kitabeitrag@performa.nord.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | CC-by-nc-nd, Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung |
Zuletzt geändert am | 17.07.2019 |