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Einschulung in Thüringen

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Alle Kinder in Thüringen, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit der Schulärztin/ dem Schularzt. (Stand: Juli 2020)

Die Seite informiert Eltern über die Einschulung in Thüringen und entsprechende Fristen zur Anmeldung in der Grundschule.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Thüringen, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://buerger.thueringen.de/‌
Zuletzt geändert am 29.07.2020

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