Schulaufnahmeuntersuchung in Sachsen
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Vor Schulbeginn – also noch während der Kindergartenzeit – führt die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes die Schulaufnahmeuntersuchung durch. Diese Untersuchung ist Teil der Schuleingangsphase in Sachsen und für alle schulpflichtigen sowie die vorzeitig angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Die Seite informiert über die Einschulungsuntersuchung in Sachsen.
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen, Schulanfang, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Schulreife, Untersuchung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://amt24.sachsen.de/ |
Zuletzt geändert am | 10.07.2019 |