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Aufnahme in die Schule in Sachsen

h t t p s : / / w w w . s c h u l e . s a c h s e n . d e / a u f n a h m e - i n - d i e - s c h u l e - 4 0 1 2 . h t m lExterner Link

Kinder in Sachsen, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, müssen in der Schule angemeldet werden. Sie werden dann zum Schuljahresbeginn schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. (Stand: September 2023)

Die Seite des sächsischen Kultusministeriums informiert rund um die Schulanmeldung.

Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Sachsen, Anmeldung, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.schule.sachsen.de/‌
Zuletzt geändert am 07.09.2023

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