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Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)

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Das Jugendfreiwilligendienstegesetz regelt die Förderung der Teilnehmenden an Freiwilligendiensten sowie der Träger. Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes sind das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) im In- und Ausland.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Freiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr, Förderung, Gesetz, Gesetzestext, Jugendlicher,

Bildungsbereich kein spezifischer
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Sprache Deutsch; Englisch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.gesetze-im-internet.de/‌
Zuletzt geändert am 08.02.2018

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