Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG)
h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / j f d g /
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz regelt die Förderung der Teilnehmenden an Freiwilligendiensten sowie der Träger. Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes sind das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) im In- und Ausland.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Freiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr, Förderung, Gesetz, Gesetzestext, Jugendlicher,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
Sprache | Deutsch; Englisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de/ |
Zuletzt geändert am | 08.02.2018 |