Informationen für Lehrkräfte für Integrationskurse
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Um als Lehrkraft in Integrationskursen unterrichten zu können, wird eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge benötigt. Das BAMF informiert auf dieser Seite über die neue Antragsregelung, die Zulassungskriterien und das Zulassungsverfahren sowie über Zusatzqualifizierungen und vom Bundesamt anerkannte DaF/DaZ-Zertifikate (Äuqivalenzen) für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache und im Bereich Alphabetisierung.
Fach, Sachgebiet
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung
Schlagwörter
Deutschland, Alphabetisierung, Antragstellung, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Dozent, Integrationskurs, Lehrer, Rechtsgrundlage, Zulassung, Zulassungsbedingung, Zulassungsverfahren, Zusatzqualifikation,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html |
Zuletzt geändert am | 09.01.2020 |