Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten vom 16. Juni 2016 - Exzellenzstrategie (i. d. Fassung vom 04.11.2022)
Am 16. Juni 2016 wurde die in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) getroffene Vereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie von den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern abschließend entschieden. Gefördert werden sollen Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Die Vereinbarung wurde zuletzt geändert durch Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 4. November 2022.
Dokument von: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulpolitik, -verwaltung
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Wissenschaft und Bildungsforschung
Forschungsförderung
Schlagwörter
Forschung, Forschungsförderung, Hochschule, Exzellenzförderung, Eliteförderung, Eliteuniversität, Spitzenförderung,
Bildungsbereich | Hochschule; Forschung / Wissenschaft |
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Ressourcenkategorie | Stellungnahme/Kommentar |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK; presse@gwk-bonn.de |
Erstellt am | 16.06.2016 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.gwk-bonn.de |
Zuletzt geändert am | 12.12.2022 |