Einsatz von Schulbegleitern an Förderschulen und an Regelschulen in Bayern
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Auf der Inklusionsseite des Kultusministeriums findet man die Gemeinsamen Empfehlungen zum Einsatz von Schulbegleitern an Regel- und Förderschulen, die mit dem Bayerischen Bezirkstag sowie dem Bayerischen Städtetag und Bayerischen Landkreistag erstellt wurden. Behandelt werden die Ziele der Schulbegleitung, schulrechtliche Voraussetzungen, das Verfahren, die Aufgaben der Schulbegleiter und die Hilfegewährung.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Prinzipien der Behindertenpädagogik
Inklusion, Integration
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
Schlagwörter
Bayern, Antragstellung, Eingliederungshilfe, Empfehlung, Förderbedarf, Hilfeleistung, Inklusion, Rechtsgrundlage, Regelschule, Schulbegleitende Hilfe, Schulbegleitung, Schulbegleiter,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion.html |
Zuletzt geändert am | 15.07.2019 |