Die EU-Jugendgarantie
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Die EU-Jugendgarantie wurde am 8. Oktober 2014 in Brüssel beschlossen. Sie besagt, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entspricht, angeboten wird oder dass sie im Wege einer Lehre, eines Praktikums oder einer Weiterbildung, die Ausbildung absolvieren bzw. die Fähigkeiten und die Erfahrung erwerben können, die notwendig sind, um einen Arbeitsplatz zu finden. Die Jugendgarantie gilt als Strukturreform zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben und als Sofortmaßnahme zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen.
Fach, Sachgebiet
-
Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Arbeitsmarkt
-
_Bildung weltweit
Berufliche Bildung
Europäische Zusammenarbeit
Schlagwörter
Deutschland, Europa, Berufsbildung, Berufsausbildung, Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Beschäftigungspolitik,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Europäische Kommission |
Erstellt am | 08.10.2014 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1036&langId=de |
Zusatzinformation |
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.424983.de/13-30-3.pdf |
Zuletzt geändert am | 04.12.2015 |