Mindestlohn für Praktikanten
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Das IHK-Rheinhessen gibt einen Überblick dazu, unter welchen Bedingungen der in Deutschland ab 2015 geltende Mindestlohn auch für Praktikanten gilt.
Fach, Sachgebiet
-
Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Arbeitsmarkt
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Schlagwörter
Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht, Berufstätigkeit, Lohn, Gehalt, Entgelt, Ausbildung, Praktikum, Mindestlohn,
Bildungsbereich | Hochschule; Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | andreas.fels@rheinhessen.ihk24.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Zuletzt geändert am | 24.02.2017 |