Empfehlung zur Schulsozialarbeit im Land Rheinland-Pfalz
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Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 21. September 2020.
Aus dem Vorwort: "Schulsozialarbeit wird in Rheinland-Pfalz fachlich begründet aus dem Blickwinkel der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet. In Abgrenzung zur Schule muss Jugendsozialarbeit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Bezug auf die schulischen Leistungen nicht beurteilen. Davon befreit, können die Fachkräfte der Schulsozialarbeit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen partnerschaftlich begegnen. Die Empfehlungen sind im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses entstanden und fußen auf den bisherigen Leitlinien zur Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz von 2006. Sie richten sich an alle, die bei der Realisierung der Jugendhilfeleistung Schulsozialarbeit beteiligt sind."
Fach, Sachgebiet
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Schule
Schulwesen allgemein
Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Beratung
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Jugendschutz
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Empfehlung, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Soziale Arbeit,
| Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Hrsg.) |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://lsjv.rlp.de/ |
| Zuletzt geändert am | 23.01.2026 |