Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)
Das Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte: Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit, Abschnitt 3 Rechtsbehelfe, Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Barrierefreiheit, Behindertenbeauftragter, Behinderter, Gleichstellung, Integration, Rechtshilfe, Behindertenrecht, Teilhabe,
| Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatsregierung | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html | 
      
| Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |