Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Dokument von: Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg
Fach, Sachgebiet
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      Schule 
 Schulwesen allgemein 
 Schularten, Schulformen, Schulstufen            
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      Weiterbildung und Erwachsenenbildung 
 Weiterbildungswege 
 Zweiter Bildungsweg            
	 
Schlagwörter
Hamburg, Fachhochschulreife, Gymnasiale Oberstufe, Prüfungsordnung, Erwerb,
| Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Berufsbildung; Erwachsenenbildung | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/themen/schulrecht | 
      
| Zuletzt geändert am | 04.07.2024 |