Begabtenförderung in Baden-Württemberg
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Seit Mitte der 80er Jahre hat Baden-Württemberg Schritt für Schritt die Begabten- und Hochbegabtenförderung aufgebaut und weiterentwickelt. Ein differenziertes Unterstützungssystem und flexible Rahmenbedingungen für individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen ermöglichen eine begabungsgerechte Förderung in der Grundschule. Akzeleration wird vor allem im Bereich der Grundschulen auf Grundlage von § 4 der Grundschulversetzungsordnung umgesetzt; diese ermöglicht besonders begabten Kindern die Direkteinschulung in Klasse 2, das Überspringen von Klassen sowie die Grundschulempfehlung für die weiterführenden Schulen bereits am Ende von Klasse 3. Selbstverständlich können auch an den weiterführenden Schulen Klassenstufen übersprungen werden. Daneben wurden seit über zwanzig Jahren die verschiedensten Formen des Enrichments entwickelt und erprobt.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Begabtenförderung, Begabung, Förderprogramm, Hochbegabung,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://km.baden-wuerttemberg.de |
Zuletzt geändert am | 28.10.2024 |