Blaue Karte EU Deutschland
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Die Blaue Karte EU Deutschland , auch EU Blue Card Germany genannt, ist ein Aufenthaltstitel, also ein Nachweis(-dokument) über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blue Card ist also für Angehörige von Nicht EU-Staaten gedacht. Für Mitglieder von EU-Staaten gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts. Die EU-Richtlinie zur Blue Card wird in Deutschland am 1. Juli 2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Kernvorschrift ist § 19a Aufenthaltsgesetz - Blaue Karte EU.
Fach, Sachgebiet
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Bildungswesen allgemein
Europa und Internationales
Europäische Union
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Wissenschaft und Bildungsforschung
Ausbildung, Berufstätigkeit von Wissenschaftlern
Schlagwörter
Anspruch, Antragstellung, Arbeitsaufnahme, Aufenthaltsrecht, Gesetz, Gültigkeit, Migrant, Hochqualifizierter, Aufenthaltstitel, Deeutschland, Europäischee Union,
| Bildungsbereich | kein spezifischer |
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| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Verein für soziales Leben e.V. info@bluecard-eu.de |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch; Englisch; Französisch; Spanisch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zuletzt geändert am | 27.09.2023 |