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Prüferportal: Prüfung und Behinderung

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Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei der Zwischen-, Abschluss- oder Gesellenprüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Grundsätzlich gilt, dass durch die Gewährung von Nachteilsausgleichen die fachlichen-qualitativen Anforderungen an die Prüfungsteilnehmer/innen nicht verringert werden dürfen. Auf den Seiten des Prüferportals finden Prüfer/innen entsprechende Informationen und Hinweise.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Berufsausbildung, Behinderter, Nachteilsausgleich, Prüfung,

Bildungsbereich Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB); zentrale@bibb.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Gehört zu URL https://www.prueferportal.org/de/‌index.php
Zuletzt geändert am 26.03.2010

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