Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)
Verordnung über die Qualifikation zum Studium an staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen in Bayern. Abschnitt 1: Bestimmungen zur allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife, Abschnitt 2: Bestimmungen zum Studium an Kunsthochschulen, Abschnitt 3: Bestimmungen zur Fachhochschulreife. Abschnitt 4: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, Abschnitt 5: Nachweis der Eignung für Studiengänge mit besonderen qualitativen Anforderungen, Abschnitt 6: Qualifikation zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, Abscnitt 7: Qualifikation für ein Studium an staatlich anerkannten Hochschulen Abschnitt 8: Zuständigkeits-, Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Abitur, Fachhochschulreife, Hochschulrecht, Hochschulreife, Hochschulzulassung, Verordnung,
| Bildungsbereich | Hochschule |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatskanzlei |
| Erstellt am | 20.01.2009 |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/verordnungen.html |
| Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |