Beitragsfreiheit in Hamburg für Grundbetreuung
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Bis zu fünf Stunden täglich in der Kita bzw. bis zu 30 Wochenstunden in der Kindertagespflege sind in Hamburg ab Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei. Für darüber hinausgehende Betreuungszeiten sind die Elternbeiträge nach Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe des betreuten Kindes und Betreuungsumfang gestaffelt. Die Seite informiert über Höhe und Berechnung des Elternbeitrags.
Dokument von: Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hamburg, Beitragszahlung, Eltern, Gebührenfreiheit, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Kosten, Kindertagespflege, Beitragsfreiheit, Kitaplatz,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 17.07.2019 |