Konzeptioneller Rahmen und gemeinsame Bildungsstandards und -ziele von Vorschulklassen und Kindertageseinrichtungen in Hamburg
Der Bildungsauftrag von Kitas ergibt sich aus § 22 SGB VIII und § 2 KibeG (Kitagesetz), der Bildungsauftrag von Vorschulklassen aus § 2 HmbSG (Hamburger Schulgesetz). Ausführung des konzeptionellen Rahmens in der Hansestadt Hamburg, mit Stand 15.06.2005.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport und Behörde für Familie und Soziales |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/ |
| Zuletzt geändert am | 16.12.2013 |