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Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - AZAV

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / a z a v / B J N R 0 5 0 4 0 0 0 1 2 . h t m lExterner Link

Die rechtliche Grundlage der Anerkennungsverfahren nach SGB III ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung(AZAV), die zum 01.04.2012 in Kraft getreten ist und am 20.5.2020 geändert wurde.
Der Wortlaut der gesamten Verordnung wird hier wiedergegeben. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 2. April 2012. (PDF-Dokument, 3 Seiten)

 

Dokument von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Anerkennung, Arbeitsloser, Bildungsgutschein, Bildungsträger, Erwachsenenbildung, Gesetz, Maßnahme, Qualifizierung, Verordnung, Weiterbildung, Berufliche Weiterbildung, SGB III, Sozialgestzbuch, HARTZ IV,

Bildungsbereich Erwachsenenbildung
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit info@bmas.bund.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/‌akkreditierung.html
Zuletzt geändert am 02.08.2021

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