Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Hessen)
Die Richtlinien machen Vorgaben für die Entwicklung der Schulen in den Bereichen: individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, professionelles Handeln des pädagogischen Personals. Darüber hinaus formulieren die Richtlinien Standards für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Dokument von: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
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Schule
Schulwesen allgemein
Schulrecht
Schlagwörter
Hessen, Förderschwerpunkt, Geistig Behinderter, Geistige Entwicklung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule, Unterricht,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Schulrecht |
Zuletzt geändert am | 08.08.2024 |