Rechtsgrundlagen der Weiterbildung in Baden-Württemberg
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Die Rechtsgrundlagen der Erwachsenenbildung sind in der Landesverfassung (Artikel 22) sowie im Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens und der dazugehörigen Durchführungsverordnung verankert.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein
Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsrecht
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Erwachsenenbildung, Gesetz, Landesverfassung, Verordnung, Weiterbildung, Weiterbildungsrecht, Erwachsenenbildungsrecht,
| Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerium Baden-Württemberg |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://km.baden-wuerttemberg.de |
| Zuletzt geändert am | 28.01.2026 |