Hamburg: Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen
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Der Landesrahmenvertrag legt in Hamburg die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Darin werden die Bildungsziele, der inhaltliche Rahmen für die fachliche Arbeit und deren Qualitätsentwicklung sowie die personelle und sächliche Ausstattung der Tageseinrichtungen zwischen den Leistungsanbietern und der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde vereinbart. Leitgedanken sind dabei die Umsetzung einer hochwertigen und inklusiven Bildung, der Kinderrechte sowie die Herstellung der für diese Aufgaben angemessenen Rahmenbedingungen. Der Landesrahmenvertrag sowie ergänzende Dokumente stehen auf der Webseite zum Download zur Verfügung.
Dokument von: Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hamburg, Entgelt, Fachberatung, Finanzierung, Grundschule, Kindergarten, Kinderschutz, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Qualität, Regelung, Übergang, Rahmenvertrag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Freie und Hansestadt Hamburg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 24.07.2024 |