Stellung und Aufgaben der Hochschulen. Thüringen - Graduiertenförderung
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Gesetzliche Regelungen für die Hochschulen des Landes Thüringen. Die Vorgaben zur Graduiertenförderung finden sich im 3. Teil, 3. Abschnitt, Wissenschaftlicher und künstlerischer Nachwuchs, § 56.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Akademiker, Berufstätigkeit, Wissenschaftliche Weiterbildung
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Studienförderung, Stipendium
Schlagwörter
Thüringen, Gesetz, Graduiertenförderung, Hochschule, Recht, Stipendium, Wissenschaftliche Weiterbildung, Wissenschaftlicher Nachwuchs,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; (Kontaktformular auf der Website) |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://thueringen.de |
Zuletzt geändert am | 31.08.2023 |