Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Das neue Schwerbehindertenrecht hat das frühere Schwerbehindertengesetz abgelöst. Teil 1 enthält allgmeine Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Teil 2 enthält besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) in Bezug auf die Integration in die Arbeitswwelt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Arbeitswelt, Behinderter, Gesetz, Integration, Partizipation, Recht, Rechtsgrundlage, Schwerbehinderung, Sozialleistung, Schwerbehindertengesetz, Behindertenrecht, Schwerbehindertenrecht,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de |
Zuletzt geändert am | 12.02.2018 |