Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler
Der Nachteilsausgleich ist in den Paragraphen 7 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen) und 42 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) geregelt.
Dokument von: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hessen, Behinderter, Chancengleichheit, Leistungsnachweis, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Nachteilsausgleich, Prüfung, Rechenschwäche, Schulrecht, Verordnung,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de |
Technische Anforderungen | Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 06.10.2023 |