Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen vom 29. Mai 2000 des Landes Rheinland-Pfalz
Sonderpädagogische Förderung umfasst die Prävention, integrierte Fördermaßnahmen in anderen Schularten und die Förderung in Sonderschulen. Sonderpädagogische Förderung hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten zum selbständigen und gemeinsamen Leben, Lernen und Handeln zu befähigen. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfe und Orientierung bei der Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen (§ 1 SchulG). Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2003, GVBl. 2003, S. 155
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Behindertenwesen
Behindertenpolitik, Interessenvertretung
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Behindertenpädagogik
Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Richtlinien, Schulordnung, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz |
Erstellt am | 01.01.2006 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://eltern.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html |
Zuletzt geändert am | 26.01.2022 |