Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache
[ Empfehlungen zum Förderschwerpunkt SpracheLink defekt? Bitte melden! ]
Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der Sprache auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Es soll erreicht werden, daß die Kinder und Jugendlichen über einen dialoggerichteten Gebrauch Sprache aufbauen und ausgestalten, diese in Bewährungssituationen anwenden, sich als kommunikationsfähig erleben und lernen, mit sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen umzugehen. (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Spezifische Behinderungen Sprachbehinderung
- Behindertenpädagogik Behindertenwesen Behindertenpolitik, Interessenvertretung
Schlagwörter
Sprachbehinderung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Behindertes Kind, Behinderter Jugendlicher,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
---|---|
Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Entnommen aus | Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998 |
Technische Anforderungen | Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden. |
Zuletzt geändert am | 03.02.2016 |