Königsteiner Schlüssel
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Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen. Er wird vor allem für die Aufteilung des Anteils der Länder an den Zuschüssen für die DFG, die MPG und die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft angewandt (§ 4 Abs. 1 AV-DFG, § 4 Abs. 2 AV-MPG und § 6 Abs. 1 Nr. 1 AV-FE).
Heute geht der Anwendungsbereich des Königsteiner Schlüssels weit über den Forschungsbereich hinaus. Zahlreiche Abkommen bzw. Vereinbarungen greifen inzwischen auf diesen Schlüssel zurück. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen.
Dokument von: Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Forschung, Königsteiner Schlüssel, DFG, MPG, Blaue Liste, Bezuschussung, Länder,
Bildungsbereich | Forschung / Wissenschaft |
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Ressourcenkategorie | Statistische Angaben |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | gwk@gwk.bonn.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gwk-bonn.de/ |
Zuletzt geändert am | 16.08.2018 |