Nordrhein-Westfalen - Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter
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Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, oder wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Referendar, Referendariat, Staatsprüfung,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | poststelle@msw.nrw.de |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw.de |
| Zuletzt geändert am | 19.09.2018 |