Nordrhein-Westfalen - Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter
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Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, oder wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Referendar, Referendariat, Staatsprüfung,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | poststelle@msw.nrw.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw.de |
Zuletzt geändert am | 19.09.2018 |