Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Winzererstraße 9
80797 München
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Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet. Dort nimmt es Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art 12 BayKJHG wahr.
Aufgabenschwerpunkte sind:
• Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten
• Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
• Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
• Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Erziehung junger Menschen
• Jugendhilfeplanung
• Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden
• Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze
• Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle).
Schlagwörter
Erzieher, Erzieherin, Gesetz, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinderhilfe, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Landesjugendamt, Rechtsgrundlage, Sozialpädagogik, Kindertageseinrichtung,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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URL der Veröffentlichungslisten |
http://www.blja.bayern.de/Schriften/Schriften.htm |
Bundesland | Bayern |
Land | Deutschland |
Telefon | (089) 1261-04 |
Telefax | (089) 1261-2280 |
Postfach | 400260 |
PLZ des Postfachs | 80702 |
Ort des Postfachs | München |
Zuletzt geändert am | 04.08.2021 |