Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz: Landesjugendamt
Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz
landesjugendamt@lsjv.rlp.de
Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Wesentliche Grundlage der Arbeit des Landesjugendamtes ist § 85 Absatz 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Beratung, Entwicklung von Empfehlungen, Förderung der Zusammenarbeit, Planung und Förderung von Modellvorhaben, Fortbildung, Mittelvergabe und finanzielle Förderung im gesamten Aufgabenspektrum der örtlichen Jugendhilfe stehen damit im Mittelpunkt. Dazu kommen der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sowie Aufgaben, die dem Landesjugendamt durch andere Gesetze zugewiesen sind.
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Erzieher, Erzieherin, Familie, Fortbildung, Jugendamt, Jugendhilfe, Kinderhilfe, Kindertagesstätte, Landesjugendamt, Sozialpädagogik,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Land | Deutschland |
Telefon | 06131 967-360 |
Telefax | 06131 967-12360 |
Zuletzt geändert am | 18.12.2023 |