Hochschulreife
Hochschulzugangsberechtigung, die durch einen Schulabschluss im Sekundarbereich II nach 12 bzw. 13 Jahrgangsstufen erworben wird. Siehe auch Allgemeine Hochschulreife , Fachgebundene Hochschulreife.
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 29.08.2006 |