Hauptschulabschluss
Allgemein bildender Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 9, der an den Hauptschulen, aber auch an den übrigen Schularten des Sekundarbereichs I erworben werden kann. Dieser erste allgemeinbildende Abschluss wird meist zur Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen System genutzt.In einigen Ländern kann aufgrund einer zusätzlichen Leistungsfeststellung am Ende der Jahrgangsstufe 9 der so genannte qualifizierende Hauptschulabschluss erteilt werden, in einigen Ländern besteht die Möglichkeit, nach Jahrgangsstufe 10 einen so genannten erweiterten Hauptschulabschluss zu erwerben.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |