Habilitation
Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung), aufbauend auf der Promotion. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen können das Habilitationsverfahren ersetzen. Siehe auch Juniorprofessor.
Schlagwörter
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |