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Diplom

Das Diplom kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einerseits an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen erworben werden (insbesondere in den Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften), andererseits auch an Fachhochschulen (in allen Fachrichtungen, mit dem Zusatz Fachhochschule – FH). Als berufsqualifizierender Abschluss des tertiären Bereichs kann das Diplom auch an Berufsakademien erworben werden (mit dem Zusatz Berufsakademie – BA).

Schlagwörter

Bildungsabschluss, Hochschulabschluss;,

Quellenangabe der deutschsprachigen Definition Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Zuletzt geändert am 26.08.2019

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