Akkreditierung
Aufgabe der Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, die mit der Überprüfung des Studiengangskonzeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch die Qualität der Lehre sowie die Überprüfung der Berufsrelevanz einschließt. Die Akkreditierung wird von dezentralen Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Ein zentraler Akkreditierungsrat stellt sicher, dass die Akkreditierung nach verlässlichen und transparenten Standards durchgeführt wird und trägt Sorge, dass die durch die Ländergemeinschaft zu verantwortenden Belange des Gesamtsystems im Rahmen der Akkreditierung Berücksichtigung finden.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
---|---|
Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |