Regelstudienzeit
Studienzeit, in der ein erster berufsqualifizierender Abschluss an Hochschulen und Berufsakademien erworben werden kann. Sie wird in den Prüfungsordnungen festgelegt. Für Bachelorstudiengänge beträgt die Regelstudienzeit sechs, sieben oder acht Semester, für Masterstudiengänge zwei, drei oder vier Semester.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |