Anerkannter Ausbildungsberuf
Durch Rechtsverordnung des Bundes geregelter Beruf, für den die Ausbildung an zwei Lernorten im dualen System erfolgt, d.h. im Betrieb und in der Berufsschule in Teilzeitform.
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 04.09.2006 |