Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz
Das Gesetz ist am 21. März 2008 in Kraft getreten. Es regelt im Kern zwei Schwerpunkte: den Aufbau der lokalen Netzwerke durch die Jugendämter und die Förderung der Kindergesundheit durch den Aufbau eines zentralen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen.
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Elementarbildungswesen allgemein
Rechtliche Grundlagen
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Elementarbildung
Prävention
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Früherkennung, Gesundheitsschutz, Kind, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinder- und Jugendhilferecht, Kinderschutz, Kinderschutzrecht, Kindeswohl, Prävention,
| Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz |
| Erstellt am | 30.10.2007 |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://lsjv.rlp.de |
| Technische Anforderungen | Adobe (Acrobat) Reader erforderlich |
| Zuletzt geändert am | 05.10.2020 |