Menschenrechtspreis der Stadt Weimar
Einsendeschluss: 30.04.2025
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Vergeben wird der Preis an Personen, Gruppen oder Organisationen, die sich besonders für die Wahrung und Durchsetzung von Grundrechten einsetzen. Ebenso wird bei der Verleihung das Wirken für Menschlichkeit und Toleranz zwischen Menschen und Völkern berücksichtigt. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Vergabe des Preises ist das Engagement für Auslandsprojekte, die die Demokratie fördern. Der Menschenrechtspreis wird vergeben, um Menschen zu ehren, die sich in besonderem Maße für die Demokratie, die Demokratisierung anderer Länder und den Kampf für die Menschenrechte weltweit einsetzen. Jede Organisation, Gruppe oder Einzelperson weltweit kann für den Menschenrechtspreis vorgeschlagen werden. Die Verleihung dieses Menschenrechtspreises erfolgt jedes Jahr zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Dotiert ist der Preis mit einem angemessenen Geldbetrag, den der Stadtrat spätestens in der Sitzung im Juli beschließt, sowie einer künstlerischen Beigabe, die von der Bauhaus-Universität Weimar gestiftet wird. Die Preisträger werden vom Vergabebeirat gewählt. Die Wahl wird anschließend vom Stadtrat bestätigt.
Schlagwörter
Demokratie, Demokratisch Handeln, Demokratisierung, Grundrechte, Menschenrechte, Toleranz, Völkerverständigung,
Thematischer Bereich | Gesellschaft / Soziales / Pädagogik; Politik / Demokratie; Geschichte |
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Adressaten | Allgemeine Öffentlichkeit |
Bildungsbereich | allgemein |
Häufigkeit | regelmäßig |
Relevanz | weltweit |
Veranstalter | Stadt Weimar |
auslaenderbeauftragte@stadtweimar.de | |
Staat | Deutschland |
Zuletzt geändert am | 24.03.2025 |