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Das EU-Beihilfenrecht und die sozialen Dienstleistungen

19.03.2026, 09:30 Uhr - 19.03.2026, 13:00 Uhr

Digitale Fachveranstaltung
Online

Deutschland
Martin.Richter@deutscher-verein.de

h t t p s : / / w w w . d e u t s c h e r - v e r e i n . d e / e v e n t s / d e t a i l / e u - b e i h i l f e n r e c h t - 2 0 2 6 /Externer Link

Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt; dabei gelten im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Sonderregelungen. Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden. Die digitale Fachveranstaltung behandelt die Grundlagen sowie aktuelle Entwicklungen z.B. zur Entscheidungspraxis und zu Reformen des Rechtsrahmens. Dabei werden die „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) und die Freistellung bei „De-minimis-Beihilfen“ im Vordergrund stehen.

Schlagwörter

Europa, Europäische Union, Sozialpolitik, Sozialraum, europa, Qualität Sozialer Dienstleistungen, Beihilfenrecht, Internationale und europäische Sozialpolitik,

Art der Veranstaltung Arbeitsgruppe / Seminar
Inhaltsbereich der Veranstaltung Erwachsenenbildung/Weiterbildung; Soziale Arbeit/Sozialpädagogik; Wissenschaft/Bildungsforschung; Bildungspolitik/Bildungsverwaltung
Adressaten Studierende; Hochschullehrer/innen / Forscher/-innen; Fachleute aus Bildungspolitik und -verwaltung; Erwachsenenbildner/-innen; Weiterbildungsinteressierte; Sozialpädagogen/-pädagoginnen
Veranstalter

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Zuletzt geändert am 08.01.2026

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