Das EU-Beihilfenrecht und die sozialen Dienstleistungen
19.03.2026, 09:30 Uhr - 19.03.2026, 13:00 Uhr
Digitale Fachveranstaltung
Online
Deutschland
Martin.Richter@deutscher-verein.de
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Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt; dabei gelten im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Sonderregelungen. Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden. Die digitale Fachveranstaltung behandelt die Grundlagen sowie aktuelle Entwicklungen z.B. zur Entscheidungspraxis und zu Reformen des Rechtsrahmens. Dabei werden die „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) und die Freistellung bei „De-minimis-Beihilfen“ im Vordergrund stehen.
Schlagwörter
Europa, Europäische Union, Sozialpolitik, Sozialraum, europa, Qualität Sozialer Dienstleistungen, Beihilfenrecht, Internationale und europäische Sozialpolitik,
| Art der Veranstaltung | Arbeitsgruppe / Seminar |
|---|---|
| Inhaltsbereich der Veranstaltung | Erwachsenenbildung/Weiterbildung; Soziale Arbeit/Sozialpädagogik; Wissenschaft/Bildungsforschung; Bildungspolitik/Bildungsverwaltung |
| Adressaten | Studierende; Hochschullehrer/innen / Forscher/-innen; Fachleute aus Bildungspolitik und -verwaltung; Erwachsenenbildner/-innen; Weiterbildungsinteressierte; Sozialpädagogen/-pädagoginnen |
| Veranstalter |
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. |
| Zuletzt geändert am | 08.01.2026 |