Informationen des Bundesfamilienministeriums zur geplanten Kindergrundsicherung
"Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für Kinder. Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden durch die neue Leistung Kindergrundsicherung ersetzt. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten." Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert rund um die neue Kindergrundsicherung und zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Bundeskindergrundsicherungsgesetz - BKG)".
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Prävention Armut/Kinderarmut
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Sozialhilfe / Armut / Arbeitslosigkeit
Schlagwörter
Chancengleichheit, Finanzielle Förderung, Gesetzentwurf, Jugendlicher, Junger Erwachsener, Kind, Kinderarmut, Sozialleistung,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 16.10.2023 |