Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Enthalten sind gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz,
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen,
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen,
- mehr Prävention vor Ort,
- mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Deutschland, Behinderung, Chancengleichheit, Erziehungshilfe, Gesetz, Inklusion, Jugendschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Partizipation, Pflegekind, Prävention, Recht, Teilnahme,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 25.06.2021 |